In dieser Stunde geht es darum, dass die SuS ihre Rechte im Betriebspraktikum kennenlernen. Die Stunde eignet sich somit besonders, wenn künftig ein Praktikum geplant ist. Das Ziel der Unterrichtsstunde ist die Förderung der Analyse- und Urteilkompetenz der SuS. Dazu sollen sie ihre Rechte bezüglich des Praktikums kennenlernen und anhand von Fallbeispielen beurteilen, ob es sich um einen Verstoß gegen das JArbSchG handelt oder nicht. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten hilft den Lernenden sich im Zweifel vor Gefahren, wie z.B. Überarbeitung oder Ausnutzung, im Praktikum zu schützen. In Hinblick darauf, dass Unternehmen wirtschaftliche Interessen vertreten und diese zum Teil auch auf Kosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Praktikantinnen und Praktikanten durchsetzen, bietet das Wissen über die eigenen Rechte Schutz vor Ausbeutung. Durch den Bezug zu ihrem bevorstehenden Praktikum wird die Lebenswelt der SuS direkt angesprochen, so dass die Gruppe motiviert wird sich mit dem zugegebenermaßen sonst langweiligen Thema „JArbSchG“ auseinanderzusetzen.

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